AGB Leadgenerierung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der BrixWay AG · Stand: 14.10.2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Generierung von Käuferanfragen (Leads) für Immobilienprojekte zwischen der BrixWay AG, Hochstraße 36, 58511 Lüdenscheid (nachfolgend „BrixWay“ oder „Auftragnehmer“, AN) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“, AG). Auftraggeber sind Bauträger, Immobilienvertriebe und sonstige Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbrauchern bietet BrixWay die Leistungen nicht an.
(2) Vertragsgrundlage sind das individuelle Angebot bzw. der Dienstleistungsvertrag (nachfolgend „Vertrag“), diese AGB und die Leistungsbeschreibung in der Anlage. Bei Widersprüchen gilt diese Reihenfolge.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn BrixWay ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Stand dieser AGB: 14.10.2026.
§ 2 Leistungsumfang
(1) BrixWay bewirbt das im Vertrag bezeichnete Immobilienprojekt des Auftraggebers mit bezahlten Werbekampagnen (insbesondere Meta: Instagram und Facebook) und generiert Interessentenanfragen (Leads) für die Wohneinheiten des Projekts. Die Leads werden mit den im Anfrageformular abgefragten Angaben (z. B. Name, Kontaktdaten, Einkommens- und Eigenkapitalangaben) in Echtzeit an den Auftraggeber übergeben.
(2) Zum Leistungsumfang gehören, soweit im Vertrag gebucht, die in der Anlage beschriebenen Bausteine: Setup (Onboarding, Werbekonto und Tracking im Namen des Auftraggebers, projektbezogene Verkaufslandingpage, Anzeigenmotive), laufende Kampagnenführung mit Reporting sowie die Übergabe der Leads in die Vertriebssoftware Finance Estate. Weitere Bausteine (Anzeigenportal, Sales- und Tax-Training, Finanzierungsbegleitung, VertriebsDesk) sind nur geschuldet, wenn sie im Vertrag ausdrücklich vereinbart sind.
(3) Ein Lead ist eine über die Landingpage, das Anzeigenformular oder das Anzeigenportal eingegangene Anfrage einer natürlichen Person mit mindestens Name und einer erreichbaren Kontaktmöglichkeit (Telefon oder E-Mail). Eine Bewertung der Bonität, Kaufabsicht oder Ernsthaftigkeit ist nicht Gegenstand der Leistung; die Vorqualifizierung beschränkt sich auf die im Formular abgefragten Angaben.
(4) BrixWay erbringt die Leistungen als Dienstleistung; ein bestimmter Erfolg (Anzahl, Qualität oder Kosten der Leads, Reservierungen, Kaufverträge) ist nicht geschuldet (siehe § 11). BrixWay ist berechtigt, zur Leistungserbringung Erfüllungsgehilfen und Unternehmen der eigenen Unternehmensgruppe, insbesondere die Finance Estate Plattform AG, einzusetzen.
(5) BrixWay beginnt mit den Leistungen nach Vertragsschluss und Zahlung der Setup-Gebühr. Wünscht der Auftraggeber einen früheren Beginn, ist die Rechnung für die Setup-Leistungen im Voraus zu zahlen.
§ 3 Vertragsbeginn und Laufzeit
(1) Vor der Live-Schaltung der Werbekampagnen benötigt BrixWay eine Vorlaufzeit von in der Regel 5 bis 10 Werktagen für die einmaligen Setup-Leistungen (Vertriebsonboarding). Voraussetzung ist, dass der Auftraggeber das Onboarding-Formular vollständig ausgefüllt, die Unterlagen nach § 7 bereitgestellt und die Freigaben für Landingpage und Anzeigenmotive erteilt hat.
(2) Maßgeblicher Vertrags- und Leistungsbeginn ist der Tag der tatsächlichen Live-Schaltung der Werbeanzeigen. Verzögert sich dieser Tag durch Umstände aus dem Bereich des Auftraggebers (fehlende Unterlagen, Freigaben oder Zugänge), gilt für die Abrechnung der monatlichen Vergütung spätestens der 30. Kalendertag nach Vertragsschluss als Leistungsbeginn.
(3) Der Vertrag läuft zunächst für eine Mindestlaufzeit von 4 Monaten ab Leistungsbeginn. Er verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. des jeweiligen Verlängerungsmonats gekündigt wird.
(4) Änderungen der Firma, der Gesellschafterstruktur oder der Geschäftsführung einer Partei lassen den Vertrag und seine Laufzeit unberührt. Die Umwandlung der BrixWay GmbH in die BrixWay AG berührt bestehende Verträge nicht.
§ 4 Vergütung, Werbebudget und Zahlung
(1) Die Vergütung besteht aus einer einmaligen Setup-Gebühr und einer monatlichen Pauschale für die laufende Kampagnenführung, jeweils in der im Vertrag genannten Höhe. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Das Werbebudget ist nicht Bestandteil der Vergütung. Die Werbeanzeigen werden in einem Werbekonto geschaltet, das auf den Namen des Auftraggebers läuft; das Werbebudget wird vom jeweiligen Plattformbetreiber (z. B. Meta) unmittelbar über das vom Auftraggeber hinterlegte Zahlungsmittel abgerechnet. Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Werbekonto durchgehend mit dem vereinbarten monatlichen Budget ausgestattet ist. Ist das Werbekonto aus Gründen des Auftraggebers nicht funktionsfähig oder nicht gedeckt, bleibt die monatliche Pauschale geschuldet.
(3) Die Setup-Gebühr wird mit Vertragsschluss fällig. Die monatliche Pauschale wird jeweils monatlich im Voraus zum Kalendertag des Leistungsbeginns in Rechnung gestellt. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Zugang zahlbar.
(4) Bei Zahlungsverzug ist BrixWay berechtigt, die laufenden Kampagnen zu pausieren, bis der Rückstand ausgeglichen ist; die Laufzeit und die Vergütungspflicht laufen während der Pause weiter. Die gesetzlichen Verzugsfolgen (§§ 286, 288 BGB) bleiben unberührt.
(5) Änderungen des Werbebudgets oder des Leistungsumfangs vereinbaren die Parteien in Textform mit Wirkung zum nächsten Abrechnungsmonat.
(6) Anteilige Monate werden taggenau auf Basis von 30 Tagen abgerechnet.
§ 5 Kündigung und vorzeitige Beendigung
(1) Die ordentliche Kündigung richtet sich nach § 3 Abs. 3. Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen. Kündigungen bedürfen der Textform; eine E-Mail an die im Vertrag genannten Adressen genügt.
(2) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für BrixWay insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit einem Betrag in Höhe von mindestens einer Monatspauschale länger als 30 Kalendertage in Verzug ist, wenn er trotz Abmahnung gegen die Plattformrichtlinien oder § 7 verstößt oder wenn das Werbekonto durch den Auftraggeber dauerhaft gesperrt oder entzogen wird. Soweit der wichtige Grund in einer Pflichtverletzung besteht, ist zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen oder abzumahnen, es sei denn, dies ist nach § 314 Abs. 2 BGB entbehrlich.
(3) Sind sämtliche Wohneinheiten des Projekts vor Ablauf der Mindestlaufzeit verkauft (Vollverkauf), kann der Auftraggeber den Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende kündigen; eine Abstandszahlung fällt in diesem Fall nicht an, da der Projekterfolg eingetreten ist. Vollverkauf liegt nur vor, wenn für jede Wohneinheit ein notariell beurkundeter Kaufvertrag geschlossen ist; Reservierungen, Vorverkaufsvereinbarungen oder mündliche Zusagen genügen nicht. Der Auftraggeber weist den Vollverkauf mit der Kündigung durch die aktuelle Verkaufsliste und durch Vorlage der notariellen Kaufverträge (mindestens Deckblatt mit Urkundenrollennummer, Datum, Notar und Wohneinheit; Kaufpreis und Käuferdaten dürfen geschwärzt werden) nach. Ohne diesen Nachweis gilt Abs. 3a. Stellt sich nachträglich heraus, dass die Angaben unzutreffend waren, wird die Abstandszahlung nach Abs. 3a rückwirkend fällig.
(3a) Beendet der Auftraggeber die Zusammenarbeit vor Ablauf der Mindestlaufzeit aus anderen Gründen (z. B. Projektabbruch, Pausierung, Wechsel des Dienstleisters) oder kündigt BrixWay aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden wichtigen Grund, schuldet der Auftraggeber eine pauschale Abstandszahlung in Höhe von 50 % der bis zum Ende der Mindestlaufzeit noch ausstehenden monatlichen Pauschalen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass BrixWay ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Das Werbebudget ist hiervon nicht betroffen.
(4) Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund durch BrixWay enden die Leistungen zum nächsten Abrechnungstag. Bereits für darüber hinausgehende Zeiträume gezahlte Pauschalen werden anteilig erstattet, soweit kein Anspruch nach Abs. 3 besteht.
§ 6 Werbekonto, Daten und Rechte nach Vertragsende
(1) Werbekonto, Meta-Pixel bzw. Conversions API und die darin erhobenen Daten laufen auf den Namen des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist und bleibt alleiniger Vertragspartner der Plattformbetreiber; BrixWay erhält für die Vertragslaufzeit Partner- bzw. Agenturzugriff. Die generierten Leads sowie die Kampagnen- und Pixel-Daten stehen dem Auftraggeber zu und verbleiben nach Vertragsende bei ihm.
(2) Die projektbezogene Verkaufslandingpage wird auf der Finance Estate Plattform betrieben. Der Auftraggeber erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Nach Vertragsende wird die Landingpage deaktiviert und die Domain, soweit von BrixWay registriert, freigegeben; ein Weiterbetrieb oder eine Übertragung kann gesondert vereinbart und nach Aufwand vergütet werden.
(3) Nach Vertragsende beendet BrixWay den Agenturzugriff auf das Werbekonto, pausiert laufende Kampagnen und übergibt dem Auftraggeber auf Wunsch einen Export der Leads aus Finance Estate (Offboarding). Die Nutzung von Finance Estate über das Vertragsende hinaus richtet sich nach den Lizenzbedingungen der Finance Estate Plattform AG.
(4) Von BrixWay erstellte Anzeigenmotive, Texte und Vorlagen bleiben geistiges Eigentum von BrixWay. Der Auftraggeber erhält daran ein einfaches, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht für die Bewerbung des Projekts. Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte (Logos, Visualisierungen, Texte) bleiben dessen Eigentum; er räumt BrixWay für die Vertragslaufzeit die zur Leistungserbringung erforderlichen Nutzungsrechte ein.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt BrixWay vor Leistungsbeginn über das Onboarding-Formular digital zur Verfügung: Verkaufsexposé, Logos (Projekt, Bauträger, ggf. Vertrieb), Grundrisse mit Flächenangaben, Kaufpreisliste je Wohneinheit, Visualisierungen sowie Bild- und Videomaterial, vorhandene Marketingmaterialien, Angaben zu Bautenstand, Energiestandard und Förderung sowie die Kontaktdaten der Ansprechpartner. Solange diese Unterlagen fehlen, ist BrixWay zur Leistung nicht verpflichtet; auf Vergütung und Laufzeit hat die Verzögerung keinen Einfluss (§ 3 Abs. 2).
(2) Der Auftraggeber gewährt BrixWay die für die Leistung erforderlichen Zugänge (Meta Business Manager, Werbekonto, Facebook-Seite bzw. Instagram-Profil, Domain) oder lässt diese durch BrixWay in seinem Namen anlegen. Er hinterlegt ein gültiges Zahlungsmittel für das Werbebudget.
(3) Der Auftraggeber prüft und gibt Landingpage und Anzeigenmotive innerhalb von 3 Werktagen frei. Vorgesehen sind je Leistung bis zu zwei Feedbackschleifen; weitere Änderungen und nachträgliche Änderungen der Projektdaten werden nach Aufwand vergütet. Mit der Freigabe bestätigt der Auftraggeber die inhaltliche Richtigkeit der Angaben (insbesondere Preise, Flächen, Renditen, Steuer- und Förderangaben).
(4) Der Auftraggeber sichert zu, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und dass die Nutzung von Personenfotos (z. B. Mitarbeiter) datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich zulässig ist. BrixWay ist zu einer rechtlichen Prüfung der Inhalte nicht verpflichtet. Der Auftraggeber stellt BrixWay von Ansprüchen Dritter frei, die auf vom Auftraggeber bereitgestellten oder freigegebenen Inhalten beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
(5) Der Auftraggeber kennt die Nutzungs- und Werberichtlinien der eingesetzten Plattformen (insbesondere Meta) und akzeptiert diese. Sperrungen oder Einschränkungen des Werbekontos durch den Plattformbetreiber, die nicht auf einem Verschulden von BrixWay beruhen, gehen nicht zu Lasten von BrixWay.
(6) Der Auftraggeber kontaktiert übergebene Leads zeitnah, in der Regel innerhalb von 24 Stunden, und pflegt den Bearbeitungsstatus in Finance Estate. Er beachtet beim Kontakt die wettbewerbs- und datenschutzrechtlichen Vorgaben (insbesondere § 7 UWG und Art. 6 DSGVO).
(7) Abstimmungen erfolgen per Videokonferenz, Telefon oder E-Mail. Persönliche Termine beim Auftraggeber werden nur nach Vereinbarung durchgeführt; Reisekosten und Zeitaufwand werden gesondert vergütet.
§ 8 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten der Interessenten ist der Auftraggeber; BrixWay verarbeitet diese Daten als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Die Parteien schließen hierzu einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der Bestandteil des Vertrags ist.
(2) BrixWay setzt als weitere Auftragsverarbeiter insbesondere die Finance Estate Plattform AG (Vertriebssoftware, Landingpage-Hosting) sowie die im AVV genannten Hosting- und Tool-Anbieter ein. Der Auftraggeber genehmigt diese Unterauftragsverarbeiter; Änderungen werden ihm nach Maßgabe des AVV angezeigt.
(3) Der Auftraggeber ist für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Verarbeitung verantwortlich, insbesondere für Datenschutzhinweise und Einwilligungen auf Landingpage und Anzeigenformularen, soweit sie über die von BrixWay bereitgestellten Standardtexte hinausgehen, sowie für die rechtmäßige Nutzung der Leads.
(4) BrixWay verarbeitet Firmen- und Kontaktdaten des Auftraggebers sowie dessen Marketingmaterialien zur Vertragsdurchführung. Eine Übermittlung in Drittländer erfolgt nur, soweit die Plattformbetreiber (z. B. Meta) dies vorsehen und die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind.
§ 9 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet oder erkennbar vertraulich sind (insbesondere Preise, Konditionen, Vertriebszahlen, Kampagnendaten, Kundendaten), während der Vertragslaufzeit und für zwei Jahre danach vertraulich und geben sie nicht an unbefugte Dritte weiter.
(2) Zulässig ist die Weitergabe an Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Unternehmen der eigenen Unternehmensgruppe und Berater, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind und die Informationen zur Vertragsdurchführung benötigen, sowie soweit eine gesetzliche oder behördliche Pflicht zur Offenlegung besteht.
(3) Die Konditionen des Vertrags sind vertraulich; § 13 Abs. 2 (Referenznennung) bleibt unberührt.
§ 10 Haftung
(1) BrixWay haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet BrixWay nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, der Höhe nach auf die in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlte Vergütung (ohne Werbebudget).
(3) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. BrixWay haftet nicht für Schäden, die auf Entscheidungen, Sperrungen, Störungen oder Richtlinienänderungen der Plattformbetreiber, auf fehlerhaften oder verspäteten Angaben des Auftraggebers oder auf dem Verhalten von Interessenten beruhen.
(4) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von BrixWay. Ansprüche des Auftraggebers verjähren, soweit nicht Abs. 1 greift, in zwölf Monaten ab Entstehung.
§ 11 Kein Erfolgsversprechen
(1) BrixWay schuldet die sorgfältige Planung, Erstellung, Aussteuerung und Optimierung der Kampagnen, nicht einen bestimmten Erfolg. Angaben zu erwarteten Leadzahlen, Kosten je Lead, Reaktions- oder Abschlussquoten im Angebot, im Strategie-Call oder in Referenzen sind Erfahrungswerte aus anderen Projekten und keine Zusicherung.
(2) Die Parteien sind sich einig, dass Zahl und Qualität der Leads von Faktoren abhängen, die außerhalb des Einflusses von BrixWay liegen, insbesondere von Lage, Preis und Ausstattung des Projekts, dem Marktumfeld, der Höhe des Werbebudgets, dem Verhalten der Plattformbetreiber sowie der Geschwindigkeit und Qualität der Leadbearbeitung durch den Auftraggeber. Kampagnen benötigen zudem eine Anlaufphase von in der Regel zwei bis vier Wochen, bevor belastbare Ergebnisse vorliegen.
(3) Ein Lead begründet keinen Anspruch auf eine Reservierung, einen Kaufvertrag oder einen Umsatz. Für Reservierungen, Finanzierungszusagen und Notartermine ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
§ 12 Optionale Garantien
Die folgenden Garantien gelten nur, wenn sie im Vertrag ausdrücklich vereinbart sind. Ohne ausdrückliche Vereinbarung besteht kein Anspruch.
(1) Testphase. Der Auftraggeber kann den Vertrag innerhalb der ersten 30 Tage ab Live-Schaltung der Kampagnen ohne Angabe von Gründen in Textform kündigen. Die Setup-Gebühr und die bereits angefallene Monatspauschale werden nicht erstattet; eine Pflicht nach § 5 Abs. 3 entsteht nicht. Das Werbebudget bleibt im Konto des Auftraggebers und wird von BrixWay nicht abgerechnet.
(2) Anfragen-Garantie. BrixWay garantiert mindestens 20 Leads innerhalb der ersten 30 Tage ab Live-Schaltung der Kampagnen, sofern das vereinbarte Werbebudget durchgehend verfügbar war und der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten erfüllt hat. Maßgeblich ist die Zahl der in Finance Estate dokumentierten Leads nach § 2 Abs. 3; eine qualitative Bewertung erfolgt nicht. Wird die Mindestzahl nicht erreicht, erstattet BrixWay die Monatspauschale für diesen Monat. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Erstattung der Setup-Gebühr oder des Werbebudgets, bestehen nicht. Die Garantie gilt nur für die ersten 30 Tage.
§ 13 Nutzungsrechte und Referenznennung
(1) Die Nutzungsrechte an Anzeigenmotiven, Landingpage und bereitgestellten Inhalten richten sich nach § 6. Eine Verwendung der von BrixWay erstellten Motive und Texte für andere Projekte oder über die Vertragslaufzeit hinaus bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
(2) BrixWay darf den Auftraggeber mit Firma und Logo als Referenz nennen und das Projekt mit anonymisierten Kampagnenkennzahlen (z. B. Zahl der Leads, Kosten je Lead, Laufzeit) in eigenen Vertriebs- und Marketingunterlagen darstellen, auch nach Vertragsende. Die Darstellung erfolgt ausschließlich sachlich und positiv. Der Auftraggeber kann der Referenznennung jederzeit in Textform widersprechen; BrixWay stellt die Nennung dann innerhalb von 30 Tagen für neue Unterlagen ein. Kaufpreise, Verkaufsstände und Interessentendaten werden nicht veröffentlicht.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags und dieser AGB bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(2) BrixWay kann diese AGB für laufende Verträge mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn die Änderung sachlich gerechtfertigt ist (z. B. durch geänderte Plattformbedingungen oder Rechtslage) und den Auftraggeber nicht unangemessen benachteiligt. BrixWay teilt die Änderung mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mit; widerspricht der Auftraggeber nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf diese Folge weist BrixWay in der Mitteilung hin.
(3) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Vertrag bedarf der Zustimmung von BrixWay; § 354a HGB bleibt unberührt.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(5) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Lüdenscheid. BrixWay bleibt berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Anlage: Leistungsbeschreibung der Bausteine
Geschuldet sind nur die im Vertrag gebuchten Bausteine. Die Beschreibung konkretisiert den jeweiligen Leistungsinhalt.
| Baustein | Leistungsinhalt | Abgrenzung |
|---|---|---|
| Setup: Vertriebsonboarding | Onboarding-Formular, Kick-off per Videokonferenz, Abstimmung von Zielgruppe, Budget und Motiven; Ziel: Live-Schaltung innerhalb von 5 bis 10 Werktagen nach Vollständigkeit der Unterlagen | Verzögerungen durch fehlende Unterlagen oder Freigaben gehen zu Lasten des AG |
| Setup: Werbekonto und Tracking | Einrichtung von Meta Business Manager, Werbekonto, Facebook-Seite bzw. Instagram-Verknüpfung, Meta-Pixel und Conversions API im Namen des AG; Zahlungsmittel hinterlegt der AG | Konto und Daten gehören dem AG (§ 6); Plattformgebühren trägt der AG |
| Setup: Verkaufslandingpage | Projektbezogene Landingpage auf der Finance Estate Plattform mit Kennzahlen, Beispielrechnung, Förderung, Standort, Ausstattung, Ansprechpartnern und Anfrageformular (Einkommen, Eigenkapital); optional Wohnungsfinder; Domain-Einrichtung; bis zu zwei Feedbackschleifen | Inhalte und Zahlen liefert und verantwortet der AG; weitere Änderungen nach Aufwand |
| Setup: Anzeigenmotive | Bis zu fünf Anzeigenmotive (Bild/Video und Text) im Corporate Design des Projekts bzw. des AG; laufende Anpassung nach Testergebnissen | Nutzungsrecht nach § 6 Abs. 4 |
| Laufend: Kampagnenführung Meta | Zielgruppenanalyse, Erstellung, Aussteuerung und wöchentliche Tests der Kampagnen auf Instagram und Facebook; Monitoring der Kosten je Lead; Reaktion auf Anzeigenkommentare mindestens einmal pro Woche an Werktagen | Google Ads und weitere Kanäle nur bei gesonderter Vereinbarung |
| Laufend: Lead-Übergabe in Finance Estate | Übergabe jedes Leads in Echtzeit mit Zeitstempel in die Lead-Pipeline des AG in Finance Estate, E-Mail-Benachrichtigung an die vom AG benannten Adressen; Status, Zuständigkeit und Pipeline für Berater und Vertriebsleitung sichtbar | Nutzung von Finance Estate nach den Lizenzbedingungen der Finance Estate Plattform AG |
| Laufend: Reporting | Monatliches Reporting zu Reichweite, Klicks, Leads, Kosten je Lead und Budgetverbrauch | Kein Reporting über Reservierungen oder Abschlüsse, soweit der AG diese nicht in Finance Estate pflegt |
| Werbebudget | Vom AG festgelegtes Monatsbudget, direkt vom Plattformbetreiber über das Konto des AG abgerechnet; Anpassung zum nächsten Abrechnungsmonat | Nicht Bestandteil der Vergütung von BrixWay |
| Optional: Anzeigenportal | Inserierung des Projekts auf neubau-eigenheim.de mit Übergabe der Anfragen in Finance Estate | Nur bei Buchung |
| Optional: Sales Training und Tax Training | Schulung der Berater des AG zum Verkauf an Leads bzw. zu AfA, Sonder-AfA und KfW-40-QNG (Tax Training: 2 Stunden) | Nur bei Buchung; keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall |
| Optional: Finanzierungsbegleitung | Vermittlung der Käuferfinanzierung über die X Capital GmbH nach deren Bedingungen | Eigenständiger Vertrag mit der X Capital GmbH |
| Optional: VertriebsDesk (Atlas) | Verwaltungs- und Organisationssoftware für Vertriebe ab etwa fünf Personen | Nur bei Buchung, nach gesonderter Leistungsbeschreibung |